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Schülerausweise — keine indirekten Testnachweise!

Bisher waren Schülerausweise das Mittel der Wahl, um Schülerinnen und Schüler als getestet auszuweisen.
Schülerinnen und Schüler waren damit — in Kombination mit Eintritts- oder Fahrkarten — zum barrierefreien Zugang wie zu Veranstaltungen oder zum öffentlichen Nahverkehr berechtigt.

Die Landesregierung hat mit Eintritt in die Alarmstufe II diese Berechtigungen geändert:

  • Es bleibt — wie im Infektionsschutzgesetz §28b (5) Satz 1 ausgewiesen — vorerst dabei, dass Schülerinnen und Schüler den öffentlichen Nahverkehr mit Schülerausweisen nutzen dürfen, also ohne Nachweis eines negativen Corona-Testes.
    Es wird davon ausgegangen, dass Identitätsnachweise wie Personalausweise oder Reisepässe mit sich getragen werden.
    SSB
    VVS
  • Schülerausweise gelten nicht mehr als Berechtigung für den Zutritt zu Veranstaltungen.
    Corona-Regeln im Überblick BW

Schulen sind keine zertifizierten Teststellen und dürfen daher auch keine Testzertifikate ausstellen.