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Informationspflicht für Schülerinnen und Schüler

"Schulverweis für alle Schülerinnen und Schüler!"
Es geht aber weiter. Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Eltern und Ausbildende erfahren hier wie.

Aufhebung der Anwesenheitspflicht an der Schule

Der Unterrichtsbetrieb wurde beginnend mit 16. März 2020 weitgehend auf elektronisch übermittelte Lernauftäge umgestellt. Die Wiederaufnahme des Unterrichtes an der Schule ist derzeit am Montag, 20. April 2020, vorgesehen.
"Lehrkräfte befinden sich grundsätzlich weiterhin im Dienst, der von zuhause zu verrichten ist, sofern in Absprache bzw. auf Anordnung der Schulleitung keine anderweitigen Regelungen getroffen werden." so das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport.
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport: Durchzuführende Maßnahmen der Lehrkräfte und Pflichten von Schülern für die Dauer der Einstellung des Unterrichtsbetriebes

Informationspflicht für Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte

Es besteht wegen der viel beschworenen Dynamik der Abläufe die Pflicht, regelmäßig die Homepage der Schule wie auch die Homepage des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport einzusehen.
Die Schulleitung informiert gegebenenfalls morgens bis 10:00 Uhr auf der Homepage der Schule über Änderungen.
Lehrkräfte prüfen ihre an der Schule eingerichteten Postfächer täglich auf Post-Eingang.
Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport: Coronavirus: Häufige Fragen und Antworten