Beginn der Weihnachtsferien
Der letzte Unterrichtstag vor den Weihnachtsferien ist der 21. Dezember 2021. Danach beginnen die Ferien.
Besuch von Einrichtungen
Schülerinnen und Schüler ab 6 Jahren bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres müssen in den Schulferien nun einen aktuellen Testnachweis oder - soweit vorhanden - einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen, wenn sie Einrichtungen besuchen wollen, für die außerhalb der Ferien die Vorlage des Schülerausweises ausreichend ist.
Nach dem Ende der Ferien erhalten Sie den Zutritt wie zuvor mit Vorlage des Schülerausweises. Diese Ausnahmeregelung ist derzeit für Schülerinnen und Schüler im Alter von 12 bis 17 Jahren bis zum 31. Januar 2022 befristet. Damit haben alle Personen in dieser Altersgruppe ausreichend Zeit, ein Impfangebot anzunehmen.
Beurlaubungen vom Präsenzunterricht
Schülerinnen und Schüler können sich für 20. und 21. Dezember 2021 vom Präsenzunterricht beurlauben lassen, sofern sie oder ihre Personensorgeberechtigten den Wunsch hegen, sich unmittelbar vor den Weihnachtsfeiertagen isolieren zu wollen. Damit unterliegen sie der Pflicht zur Teilnahme am Distanzunterricht.
Lehrkräfte benennen Schülerinnen und Schülern dann die für den Präsenzunterricht an den beiden Tagen vorgesehene Themen und erteilen Arbeitsaufträge.
Lehrkräfte können – unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben – den Unterricht für diese Schülerinnen und Schüler streamen. Ein Recht auf digital gestützten Distanzunterricht (z. B. Streaming) gibt es nicht.1)
Schülerinnen und Schüler senden ihre Ergebnisse am Dienstag, 21. Dezember 2021, bis 12:00 Uhr an die jeweiligen Lehrkräfte.
Alle Schülerinnen und Schüler oder deren Personensorgeberechtigten, die diesen Wunsch hegen, senden bis Donnerstag, 16. Dezember 2021, an ihre Klassenlehrkraft eine E-Mail mit folgendem Text:
- Ich zeige der Werner-Siemens-Schule hiermit den Wunsch auf Beurlaubung vom Präsenzunterricht an.
Ich werde die mir dann von meinen Lehrkräften übertragenen Arbeitsaufträge im Beurlaubungszeitraum erledigen und meine Ergebnisse den zuständigen Lehrkräften auf den mir bekannten elektronischen Wegen am Dienstag, 21. Dezember 2021, zukommen lassen.
Mir ist bekannt, dass Lehrkräfte wie bei Krankheit über das Nachschreiben von Klassenarbeiten entscheiden.
Berufsschülerinnen und Berufsschüler oder deren Personensorgeberechtigten ergänzen den Text um folgenden Satz:
- Ich habe meinen Wunsch, am 20. und 21. Dezember 2021 vom Präsenzunterricht beurlaubt zu werden, den dafür Zuständigen im meinem Ausbildungsbetrieb mitgeteilt.
1) Empfehlungen und Hinweise für den Distanzunterricht des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport vom Dezember 2021 (Seite 2 Punkt 4.1 fünfter Spiegelstrich)