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Berufsschule, Duales Berufskolleg

Hinweis auf Nachfragen. Lernortkooperation in Corona-Zeiten.
Für Betriebe und Auszubildende.

Verantwortung der Betriebe

In der Mitteilung "Berufsschule und Duales Berufskolleg (Teil 1)" lautet ein Satz
"Sollten Schülerinnen und Schüler vom Betrieb für den Besuch dualer Bildungsgänge freigestellt sein, gelten insbesondere auch die Regelungen fürs Home-Learning.".

Dieser Satz wurde leider missverständlich formuliert und als Aufhebung von Regelungen des Landes Baden-Württemberg und des Bundes ausgelegt.
Die Berufsschulpflicht und die Freistellung von Auszubildenden für den Besuch der Berufsschule können von Schulen nicht aufgehoben werden.


Es sollte lediglich zum Ausdruck gebracht werden, dass es zwei Möglichkeiten gibt, die von der Schule gestellten Aufgaben zu bearbeiten

  • zu Hause
  • oder im Betrieb.