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Berufsschule, Duales Berufskolleg

Zusatzinformation für Betriebe und Auszubildende.

Verantwortung der Betriebe (1)

Für Schülerinnen und Schüler der Berufsschule und des dreijährigen Berufskollegs gelten in Wochen der Umstellung auf Betreuung durch Lernaufträge die Regelungen zur Anwesenheit des jeweiligen Ausbildungsbetriebes.
Teilen Sie dies Ihren Auzubildenden bitte mit.

Alle anderen derzeit auf dieser Seite genannten und bis auf Weiteres geltenden Regeln für Schülerinnen und Schüler gelten auch für Schülerinnen und Schüler in dualen Bildungsgängen.
Sollten Schülerinnen und Schüler vom Betrieb für den Besuch dualer Bildungsgänge freigestellt sein, gelten insbesondere auch die Regelungen fürs Home-Learning.

Siehe unter nachstehendem Link "FAQs" den Unterpunkt

  • "Besonderheiten der beruflichen Schulen"

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport: Coronavirus: Häufige Fragen und Antworten